Allgemeine Geschäftsbedingungen
Letzte Aktualisierung: 1. November 2023
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der DeutschReisen GmbH, Berliner Straße 123, 10115 Berlin (nachfolgend "Reiseveranstalter" oder "wir") und dem Kunden (nachfolgend "Reisender" oder "Sie").
1.2 Mit der Buchung einer Reise erkennt der Reisende diese AGB an.
2. Vertragsabschluss
2.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
2.2 Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
2.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Reisenden eine Reisebestätigung übermitteln.
3. Zahlung
3.1 Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reisebeginn fällig.
3.2 Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
3.3 Bei Zahlungsverzug ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten zu belasten.
4. Leistungen
4.1 Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den Angaben in der Reisebestätigung.
4.2 Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter.
5. Preisänderungen
5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.
5.2 Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren.
5.3 Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden anzubieten.
6. Rücktritt durch den Reisenden
6.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2 Im Falle des Rücktritts kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
6.3 Der Reiseveranstalter hat die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt:
- bis 30 Tage vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises
- 29 bis 22 Tage vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises
- 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 40% des Reisepreises
- 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
- 6 bis 1 Tag vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises
- am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt: 90% des Reisepreises
6.4 Dem Reisenden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem Reiseveranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
7. Umbuchungen
7.1 Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Werden auf Wunsch des Reisenden nach Vertragsabschluss Umbuchungen vorgenommen, kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgelt von bis zu 50 Euro pro Umbuchungsvorgang erheben.
7.2 Umbuchungswünsche des Reisenden, die später als 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6 zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
8. Ersatzperson
8.1 Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht.
8.2 Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
8.3 Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
9. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
9.1 Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn er in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt.
9.2 Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist; in diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
9.3 Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
10. Mitwirkungspflichten des Reisenden
10.1 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
10.2 Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
11. Haftungsbeschränkung
11.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.2 Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Sachschäden bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises je Reisenden und Reise.
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1 Der Reiseveranstalter wird den Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
12.2 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.
13. Verjährung
13.1 Ansprüche des Reisenden wegen mangelhafter Reiseleistung, Körperverletzung oder Tötung verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
14. Datenschutz
14.1 Die personenbezogenen Daten, die der Reisende dem Reiseveranstalter zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Der Reiseveranstalter hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen der DSGVO ein.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
15.2 Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
15.3 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
15.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.